In Frankreich wird der Alcotest zur Pflicht

Vor Fahrtantritt in Frankreich: Alkoholtest nicht vergessen!

Ab dem 01.06.2012 ist es soweit: Dann muss in Frankreich jeder Autofahrer und jeder Motorradfahrer ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols dabei haben. Die neue Vorschrift gilt sowohl für Franzosen als auch für ausländische Touristen. Das Gerät muss jederzeit erreichbar im Fahrzeug befinden (z.B. Handschuhfach) und bei Verkehrskontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Fehlt das Gerät, wird ein Bußgeld von 11 Euro sofort an Ort und Stelle fällig. Allerdings wird das Bußgeld erst ab dem 01.11.2012 erhoben. Bis dahin gibt es noch eine Schonfrist.

Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr

Diese Vorschrift ist Teil einer Kampagne zur Erhöhung der Sicherheit im französischen Straßenverkehr und soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren. Denn in Frankreich ist fast jeder dritte tödlich verlaufene Verkehrsunfall auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen. Das Testgerät im Fahrzeug soll jeden Fahrer an seine Verantwortung erinnern und ihn dazu ermuntern, sich selbst vor dem Antritt seiner Fahrt zu testen. Zeigt dieser, dass die Promillegrenze überschritten ist, sollen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden.

Testgeräte sind überall zu bekommen

Die Testgeräte sind in der Form von Einweg-Testgeräten in Apotheken, Supermärkten, Tankstellen und Raststätten erhältlich, wobei meist Sets mit mehreren Testgeräten verkauft werden. Ein einzelnes Testgerät kostet ca. 1€, Sets entsprechend mehr. Außerdem werden auch elektronische Geräte angeboten, die immer wieder verwendet werden können.

Wichtig beim Kauf eines Testgeräts ist, dass es der französischen Norm entspricht. Das ist an der Kennzeichnung "NF" zu erkennen. Touristen, die bei ihrem Frankreichurlaub entsprechende Testgeräte erwerben, sollten bei einer erneuten Fahrt nach Frankreich kontrollieren, ob das Verfallsdatum inzwischen nicht überschritten wurde.

Der Test ist ganz einfach

Genauso wie in Deutschland liegt die Promillegrenze für den Blutalkohol in Frankreich bei 0,5 mg/l, was einer Alkoholkonzentration in der Atemluft von 0,25mg/l entspricht. Diese Grenze ist überschritten, wenn sich die Kristalle im Teströhrchen grün verfärben.

Um das festzustellen, werden beiden Enden des Röhrchens zusammengedrückt und dann die Plastiktüte vollständig aufgeblasen. Anschließend wird das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte gesteckt und die Luft aus der Plastiktüte durch das Röhrchen wieder komplett herausgedrückt. Nun dauert es noch zwei Minuten, bis das Ergebnis abgelesen werden kann. Bleiben die Kristalle im Röhrchen gelb gilt: freie Fahrt. Werden sie dagegen grün heißt das: Fahrzeug stehen lassen oder jemand anderen fahren lassen.

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