Eine wichtige Neuerung gilt ab dem 26. Juni 2012 im deutschen Passrecht: Kinder brauchen für Reisen ins Ausland von Geburt an ein eigenes Reisedokument. Grund für diese Änderung sind europäische Vorgaben. Auf Antrag bei den zuständigen Behörden stehen für die Kinder Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt allen Eltern, sich vor Antritt der Reise rechtzeitig um die entsprechenden Dokumente für die mitreisenden Kinder zu kümmern und sie bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Hintergrund für die Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die jetzt umgesetzt wird, ist das Prinzip „eine Person – ein Pass“, das in der gesamten EU bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist.
Infos: Bundesministerium des Innern